Feedback: Können Mitarbeitende die Fakten berichtigen?

Ein Feedbackgespräch kann offen für den Dialog sein und dennoch eine Beurteilung unverändert lassen, die auf unvollständigen Informationen beruht. Die konkrete Führungsfrage lautet: Was geschieht, wenn Mitarbeitende sachliche Belege vorlegen, die dem erhaltenen Feedback widersprechen?
Was die Literatur belegt
Brian D. Cawley, Lisa M. Keeping und Paul E. Levy (1998, Journal of Applied Psychology) haben Feldstudien zur Beteiligung an Leistungsbeurteilungen und zu den Reaktionen der Mitarbeitenden zusammengeführt. Ihre Metaanalyse zeigt einen Zusammenhang zwischen Beteiligung und günstigeren Reaktionen, unter anderem bei Zufriedenheit und wahrgenommener Gerechtigkeit. Sie unterscheidet jedoch zwischen der Möglichkeit, die eigene Sicht darzulegen, und einer Beteiligung, die das Ergebnis beeinflussen soll: Diese beiden Dimensionen sind nicht austauschbar.
Gehört zu werden bedeutet nicht, eine Revision zu erreichen
Robert Folger (1977, Journal of Personality and Social Psychology) untersuchte experimentell die Möglichkeit, bei der Verteilung von Vergütung die eigene Sicht zu äussern. Die Arbeit zeigt, dass die Reaktion auf eine Zuteilung nicht nur von deren Höhe abhängt, sondern auch vom Verfahren, in dem die eigene Position Gehör finden kann. Sie beleuchtet damit einen für Feedback relevanten Mechanismus, ohne nachzuweisen, dass ein Recht auf Stellungnahme eine Beurteilung genauer macht.

Der vorschnelle Schluss
Daraus könnte man ableiten, dass jedes Feedback lediglich mit einer Einladung zur Stellungnahme enden müsse. Eine Gelegenheit zur Mitsprache ist jedoch für sich genommen noch kein Berichtigungsverfahren. Eine Führungskraft kann einen Widerspruch anerkennen, ohne ihre Beurteilung zu ändern; entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen einem nach Prüfung aufrechterhaltenen Urteil und einem Urteil, das jeder Prüfung entzogen bleibt. (unsere Weiterbildungen für Führungskräfte und Mitarbeitende)
Was diese Daten nicht belegen
Die Metaanalyse untersucht Reaktionen auf Beurteilungen, nicht deren unabhängig überprüfte Richtigkeit, und die beobachteten Zusammenhänge belegen keine Kausalität. Auch bildet das Experiment zur Vergütungsverteilung die dauerhafte Beziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden nicht ab. Diese Arbeiten belegen somit nicht, dass ein Berichtigungsverfahren die Leistung verbessert; sie begründen vielmehr, weshalb Gesprächsqualität und Qualität der verwendeten Informationen auseinanderzuhalten sind.
Eine überprüfbare Praxis in Zürich
In Zürich können sich Rückmeldungen bei Finanzdienstleistern, Versicherungen, Tech-Unternehmen und europäischen Hauptsitzen internationaler Konzerne auf Beobachtungen aus mehreren Teams oder Ländern stützen. Im Rahmen des SHR-Programms « L'art du feedback » wäre eine mögliche Übung, während vier Wochen Anträge auf sachliche Berichtigung und deren Bearbeitung in einem zugriffsbeschränkten Register festzuhalten. Die Kennzahl wäre der Anteil aller eingegangenen Anträge, die eine begründete und nachvollziehbare Antwort erhalten — eine Korrektur, eine zusätzliche Überprüfung oder eine ausdrückliche Begründung für das Beibehalten der Beurteilung. Dieser Indikator misst weder die Richtigkeit des Feedbacks noch die Leistung: Er prüft, ob widersprechende Informationen tatsächlich untersucht werden. Weiterführend: entdecken Sie die Die Kunst des Feedbacks-Weiterbildung in Zürich, oder durchstöbern Sie unsere Weiterbildungen für Führungskräfte und Mitarbeitende in der Schweiz.
In Bildern: Die Kunst des Feedbacks in Zürich



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