Veränderungsmanagement: Wer darf das neue System korrigieren?

Bei Veränderungen sind die Verantwortlichkeiten für die Einführung meist klarer geregelt als die Korrekturrechte der Anwenderinnen und Anwender. Die Führungsfrage lautet deshalb präzise: Was kann ein Team tun, wenn das neue System die sachgerechte Bearbeitung einer Arbeitssituation verhindert?
Was die Forschung festhält
Paul S. Adler und Bryan Borys (1996, Administrative Science Quarterly) unterscheiden zwei Formen der Formalisierung: Die eine unterstützt die Aufgabenerfüllung, die andere stellt die Kontrolle der Regelbefolgung in den Vordergrund. In ihrem theoretischen Bezugsrahmen ist die Möglichkeit, Störungen zu beheben, ein Merkmal der unterstützenden Formalisierung. Auf Veränderungen übertragen, lenkt diese Unterscheidung den Blick nicht nur auf neue Regeln, sondern auch auf die Mittel, mit denen Anwenderinnen und Anwender Fehlfunktionen bearbeiten können.
Eine Routine ist mehr als ihre Beschreibung
Martha S. Feldman und Brian T. Pentland (2003, Administrative Science Quarterly) schlagen vor, das allgemeine Muster einer Routine von ihren konkreten Ausführungen zu unterscheiden. Ihre Analyse erklärt, wie Routinen sowohl Stabilität als auch Variation und Veränderung hervorbringen können. Eine Schwierigkeit bei der Ausführung kann somit eine Diskrepanz sichtbar machen, die in der offiziellen Beschreibung nicht vorhersehbar war.

Der vorschnelle Schluss
Daraus könnte man ableiten, dass alle das System nach eigenem Ermessen verändern dürfen sollten. Diese Arbeiten rechtfertigen eine solche Empfehlung nicht: Einen Mangel melden, verstehen und seine Behebung veranlassen zu können, bedeutet nicht, beliebig von einer Anforderung abweichen zu dürfen. Insbesondere in der Lebensmittelindustrie muss eine Korrektur mit den Pflichten zur Sicherheit und Rückverfolgbarkeit vereinbar bleiben. (unsere Weiterbildungen für Führungskräfte und Mitarbeitende)
Was diese Arbeiten nicht belegen
Beide Artikel entwickeln theoretische Bezugsrahmen und berichten keine Versuche, die unterschiedliche Korrekturregelungen während einer Transformation vergleichen. Sie erlauben deshalb weder die Bestimmung eines optimalen Autonomiegrads noch das Versprechen einer Leistungssteigerung. In der Praxis kann ein offiziell vorhandener Korrekturweg zudem unbrauchbar bleiben, wenn niemand über die nötige Zeit oder Entscheidungsbefugnis für eine Antwort verfügt.
Eine überprüfbare Praxis in Freiburg
Im Programm « Conduite du changement » von SHR — Swiss Human Resources bietet sich in Freiburg folgende praktische Übung an: den Korrekturweg eines neuen Systems in einem Lebensmittelunternehmen, einem zweisprachigen Industriebetrieb oder einer Dienstleistungseinheit im Hochschulumfeld zu testen. Während eines vorab festgelegten Beobachtungszeitraums werden jeder gemeldete Mangel, die Sprache der Meldung, die kontaktierte verantwortliche Person und die erteilte Antwort dokumentiert. Anschliessend wird der Anteil der Meldungen berechnet, die innerhalb der angekündigten Frist eine nachvollziehbare Antwort erhalten haben: eine genehmigte Korrektur, eine freigegebene Übergangslösung oder eine begründete Ablehnung. Die Prüfung der französisch- und deutschsprachigen Fälle macht die Zugänglichkeit des Korrekturwegs überprüfbar, ohne Antwortgeschwindigkeit mit Lösungsqualität gleichzusetzen. Weiterführend: entdecken Sie die Change-Leadership-Weiterbildung in Freiburg im Kanton Freiburg, oder durchstöbern Sie unsere Weiterbildungen für Führungskräfte und Mitarbeitende in der Schweiz.
In Bildern: Change-Leadership in Freiburg



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